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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: OKTOBER 2012)

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang

für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels

(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und

ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag und schließt die Buchung über Internetportale (online-Buchung) ein.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren

Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung

des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen

wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn

dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das

Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu

bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden

bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner

für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern

dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig

in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,

des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen

gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten

und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden

Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen

und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen

die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen

Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des

Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass

sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels

erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab

Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche

Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug

ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen

in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein

Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer

Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und

die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die

gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung

des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss

bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung

zu verlangen.

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom

Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne

vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag

zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern

5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME

DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag

bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der

vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche

Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien

Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin

vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche

des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er

nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem

Hotel in Textform ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die

Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten

Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,

so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und

den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde

ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten

Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsund

60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der

Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten

Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten

Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem

Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der

Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer

vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel

ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom

Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe

vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum

Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit

oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,

ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels

zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages

zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00

Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der

verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung

bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung

stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch

nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein

oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des

Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen

sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels

beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung

von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung

des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,

wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden

bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare

beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden

gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des

Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren

und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und

Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 2.000 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel

empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,

auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch

kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung

auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und

deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die

Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt

behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf

Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss

von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden

Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten

– ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt

und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der

gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts

ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.